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Velostreifen durchziehen - nicht unterbrechen wegen Fussgängerübergang

Der Velostreifen wird wegen eines Fussgängerquerung mit Mittelinsel unterbrochen. Als Velofahrer fühle ich mich jedes Mal unsicher, ob ich nicht "abgeschossen" werde, da für Velo und Auto nicht genügend Platz vorhanden ist. Wäre der Velostreifen durchgezogen, wäre es auch für die Autofahrenden klarer, dass sie sich hinten an stellen müssen, wenn ein Velofahrer auf der Höhe der Fussgängerquerung ist. Solche beziehungsweise ähnliche Situationen gibt es im Kanton Zug mehrere.

Erstellt am: 8.3.2025

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pescatore

10.3.2025

Das Verschwinden von Velostreifen an Engstellen ist nicht nur ein Problem in Zug sondern in der ganzen Schweiz wie beschrieben. Ich kenne die exakte Regelung nicht, aber meinre Argumente für einen durchgezogenen Streifen selbst wenn er dauerhaft befahren wird sind:
- Signalisation zum Unterlassen von knappen Überholvorgängen (sollte selbstverständlich sein ist es aber nicht)
- Hilfestellung für weniger erfahrene oder ängstliche Velofahrer rechtzeitig in die Mitte zu ziehen um obiges Überholen zu unterbinden

Man kann es nur wiederholen. So wie es momentan geregelt ist, macht das Verschwinden der Velostreifen selbige eher gefährlicher als keine, da man zwischen aggressiven Autofahrern (wenn auch nur eine Minderheit) und dem Strassenrand eingequetscht wird.
Ich könnte jetzt eine lange Liste an ähnlichen Stellen geben und frage mich ob die Regelungen wirklich keinen zumindest gestrichelten oder gar roten Streifen hergeben würden
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Kanton Zug

Verifiziert

10.3.2025

Die aktuelle Situation ist nicht ideal. Aufgrund der (zu knappen) Platzverhältnisse kann/darf der Velostreifen neben der Insel nicht durchgehend markiert werden. Da breitere Fahrzeuge diesen immer befahren müssten, gäbe es dadurch für Velos keine zusätzliche Sicherheit. Eine Verbesserung ist jedoch im Rahmen des geplanten autoarmen Zentrums (AAZ) in Cham vorgesehen:
www.uch-zg.ch/massnahmen/umgestaltung-autoarmes-zentrum
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