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Velostreife vor Letzigrund rücksichtslos blockiert

Liebe Stadt,

ist es zulässig, dass auf der Hedernstrasse vor dem Letzigrund-Stadion die Einlass-Infrastruktur für ein Konzert – das erst am Folgetag stattfindet – direkt auf dem Velostreifen errichtet wurde? Und vor allem: Ist das rechtlich überhaupt erlaubt?

Da es sich um ein Doppelkonzert am 29. und 31. handelt, wird der Velostreifen also mindestens vier Tage blockiert sein – nur wegen einer Veranstaltung?

Darf ein kleiner Laden ebenfalls Teile des öffentlichen Strassennetzes für mehrere Tage sperren?

Und zuletzt: Ist es wirklich in Ordnung, dass keinerlei Warnsignalisation angebracht ist, die auf Hindernisse auf dem Velostreifen hinweist?

Erstellt am: 28.5.2025

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SignalisationKoexistenzHindernis

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charming

2.6.2025

Es ist schwer verständlich, dass dies nicht absichtlich so gemacht wird - habe ich schon vielmals so gesehen! Das ganze hätte, wenn gewollt, auf der Trottoirkante platziert werden können! Da die Baufirmen nicht kontrolliert werden ist es eine ewige Story!
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tiez

29.5.2025

Auf dem Seedamm in Rapperswil wurde letztes Jahr genau an einer solchen Abschrankung ein Velofahrender schwer verletzt, als er einer der Bodenplatten touchiert hat
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tiez

29.5.2025

Dieser Kommentar wurde gelöscht
Gelöscht: 29.05.2025, 08:54:23

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