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Mofaverbote bleiben ohne Ausnahme für schnelle E-Bikes bestehen

Seit dem 1. Juli dürfen schnelle E-Bikes gar nicht mehr durch Mofaverbote fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor. Auf dem Wettswiler Gemeindegebiet ergeben sich dadurch ein paar Weglücken, welche vor allem für den kommunalen Verkehr von Bedeutung sind. Insbesondere die in diesem Spot gezeigte Wannächerstrasse ist eine angenehme Nord-Süd-Verbindung abseits der Hauptverkehrsachsen mit T50.

Ich habe die Gemeinde bereits Ende Mai darauf hingewiesen und gefragt, ob bei entsprechenden Fahrverboten ein «E-Bikes gestattet» ergänzt oder das dreiteilige durch ein zweiteiliges Verbot ersetzt werden könnte.

Bedauerlicherweise hat sich der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung gegen eine Anpassung der Signalisation entschieden. Es bleibt alles so, wie es ist.

Seine Begründung: «Die betroffenen Strecken dienen primär der Fussgängerführung und sind häufig Teil von Naherholungswegen, Schulwegen oder verkehrsberuhigten Zonen, bei denen die Sicherheit für zu Fuss Gehende oberste Priorität geniessen. Schnelle E-Bikes (bis 45 km/h) sind hinsichtlich ihrer Geschwindigkeit mit Mofas mindestens vergleichbar. Aufgrund dieses Umstands und der potenziellen Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende – insbesondere Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität – erachtet es der Gemeinderat als nicht sinnvoll, auf diesen Abschnitten Ausnahmen für schnelle e-Bikes zu gewähren.»

Diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. Viele dieser Strassen (insbesondere die in diesem Spot thematisierte Wannächerstrasse) befinden sich ohnehin schon in Tempo-30-Zonen und der halbstündlich verkehrende Ortsbus nimmt hier nahezu die gesamte Strassenbreite ein. Unmotorisierte Velos und langsame E-Bikes können ohne grossen Aufwand ebenfalls T30 erreichen. Dass ausgerechnet schnelle E-Bikes eine ausserordentlich hohe Gefahr darstellen sollten, ist meiner Meinung nach sehr weit hergeholt.

Die Gemeinde selbst war übrigens sehr angenehm im Austausch und hat mein Anliegen ernst genommen, Daumen hoch dafür.

Daumen runter gibts auch für die Kantonspolizei: Im Rahmen der Abklärungen hat sie infrage gestellt, ob es grundsätzlich wirklich sinnvoll sei, Mofas zu verbieten, gleichzeitig aber schnelle E-Bikes zu erlauben. Die Kapo hinterfragt damit allen Ernstes einen expliziten Lösungsvorschlag des Bundesrats.

Ich habe bei der Gemeinde noch nach dem kommunalen Verkehrsrichtplan gefragt. Sollte die Strasse Teil des kommunalen Velonetzes sein, müsste sie geöffnet werden, schliesslich sieht Art. 2 des Veloweggesetzes Velonetze für ALLE Velofahrende vor.

Erstellt am: 10.7.2025

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SignalisationWeglückeVerbot?!

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lezurex

23.7.2025

Update 2: Die kantonale Fachstelle Veloverkehr sagt, aus dem Richtplan könne nicht automatisch die Pflicht der Zulassung von schnellen E-Bikes abgeleitet werden. Es sei allerdings schwierig zu argumentieren, warum schnelle E-Bikes ausgeschlossen werden sollen. Sie würde eine Anpassung der Signalisation also zumindest auf den im Richtplan eingetragenen Velorouten begrüssen.

Ganz einverstanden bin ich damit nicht, schlussendlich müsste dann aber wohl mal ein Gericht die Bedeutung von "Velofahrer und Velofahrerinnen" in Art. 2 des Veloweggesetzes präzisieren.

Ich hatte nun die Möglichkeit, nochmals konkrete Abschnitte zu benennen. Diese gehen nun beim Gemeinderat mit den neuen Erkenntnissen und dem Input der kantonalen Fachstelle in die zweite Runde, ich bin gespannt.
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lezurex

22.7.2025

Ich habe nun den kommunalen Richtplan für den Langsamverkehr erhalten. Dieser muss noch vom Kanton genehmigt werden, drum ist er bislang nicht rechtsverbindlich und auch nicht auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.

Die hier gezeigte Wannächerstrasse, aber auch etwa die Bühlerstrasse oder die Breitenmattstrasse sind alle Teil des kommunalen Velonetzes, gleichzeitig aber auch des Fusswegnetzes. Damit müsste meiner Auffassung von Art. 2 des Veloweggesetzes (Velonetze für ALLE Velofahrenden) nach die Durchfahrt für schnelle E-Bikes ermöglicht werden. Die Gemeinde ist sich da allerdings nicht so ganz sicher. Sie hat die kantonale Velofachstelle befragt, wie mit diesem Interessenskonflikt (Velonetz vs Fusswegnetz) umgegangen werden soll. Ich bin gespannt auf deren Antwort und darauf, wie sie Art. 2 auslegen.

Frage an alle Fahrende schneller E-Bikes: Identifiziert ihr euch als Velofahrende oder als "Fahrende schneller Motorfahrräder mit elektrischer Tretunterstützung"?
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brummbaer

22.7.2025

Eindeutig als ersteres als Velofahrer. Dem interessenskonflikt kann man mit einer Geschwindigkeitsreduktion auf 25 km/h begegnen.
Meiner Meinung nach hätte man das Gesetz Pragmatisch anpassen können.
Mit dem S-Pedelec darfst du die normale Veloinfrastruktur benützen. (Veloweg, Mofaverbot etc.) halt nur noch vmax 25 km/h wie normale E-Bikes. Wenn du schneller willst musst du auf die normale Strasse wechseln. (Was neu dann erlaubt wäre). So wäre allen gedient.
Leider gibt es auch unter den S-Pedelc fahrern Tubelis die glauben sie dürften überall voll durchziehen.
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lezurex

22.7.2025

Das wurde in der Vernehmlassung unter anderem auch so vorgeschlagen (eine Mehrheit der Antworten stimmte auch zu, dass das Mofaverbot nur für benzinbetriebene Mofas gelten sollte). Aber naja die Autolobby ist halt immer noch stärker vertreten.
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maui

11.7.2025

Warum wurde das eigentlich geändert vom bürgerlich dominierten Bundesrat ?
Und warum wurde nicht das Volk befragt ??
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lezurex

22.7.2025

Nun, bei der Regel mit dem abgeschalteten Motor wurde es wirklich mal langsam Zeit, die abzuschaffen, weil sie in der Praxis kaum eingehalten wurde und kaum kontrolliert werden konnte. Von daher bin ich froh, dass dies weg ist.

Andererseits ist die Umsetzung schlecht, ich hätte mir eine elegantere Lösung gewünscht. Bspw. dass man schnelle E-Bikes und Benzin-Mofas endlich als zwei separate Dinge ansieht.

Bezüglich Volksbefragung: Das ist halt eine Verordnung. Da gibts eine Vernehmlassung, wo man seinen Senf dazugeben kann, schlussendlich entscheidet aber der Bundesrat. Siehe hier Seite 83: https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/dokumente/abteilung_strassennetzeallgemein/Vernehmlassung-Verkehrsflaechen/ergebnisbericht-vernehmlassung-verkehrsflaechen-lv.pdf.download.pdf/Ergebnisbericht_Vernehmlassung_Verkehrsflaechen_Langsamverkehr.pdf

Die Autolobby hat hier natürlich mit der "Technologieneutralität" gegen eine Unterscheidung nach Antriebsart argumentiert. Die aktuelle Zusammensetzung des Bundesrats und den Vorsteher des ASTRA kennen wir ja alle...
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cheesecake

11.7.2025

Wie verhaltet ihr euch auf solchen Strassen, welche seit 1.7. für S-Pedelecs gesperrt sind?

Ich fahre trotzdem. Versuche, gesunden Menschenverstand anzuwenden. Besonders vorsichtig, gerade bei Begegnungen mit Fussgänger*innen. Ich schalte den Motor aber nicht mehr ab.

Müssen wir warten, bis in 20 Jahren die letzte Gemeinde ihre Schilder nachgerüstet hat? Wie der Spot zeigt, werden einige Gemeinden nicht mal mitziehen. Oder gelingt es uns, "von unten", durch unser Verhalten, eine alltagsfähige Praxis mit Augenmass auf diesen Strassen zu etablieren?
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lezurex

11.7.2025

Ich versuche mich ja so gut wie immer möglich an die Regeln zu halten, aber gestern bin ich hier auch durchgefahren. Motor mache ich auch nicht mehr aus, schliesslich kann ich auch mit Motor langsam fahren. Hätte ich den Abschnitt gemieden, hätte dies einen Umweg von 500 Metern über T50 Hauptstrasse ohne Velostreifen bedeutet. Da ist mir meine Sicherheit tatsächlich lieber als ein paar weit hergeholte Sicherheitsbedenken.

Wenns eine vertretbare alternative Route gibt, fahre ich die, das ist hier aber nicht der Fall.
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brummbaer

11.7.2025

Ich benütze sie weiterhin genau so wie vorher. Mit Gesundem Menschenverstand und Rücksichtnahme. Den Motor habe ich vorher schon nicht ausgeschaltet, weil man kann auch mit Motor langsam fahren. (erweitert die Reichweite) Ich hatte bisher schon keine Probleme und ich denke ich werde auch weiterhin keine haben.
Da gibt es Gümmeler die fahren auf solchen Strecken schneller da ja im Training.
Der Witz ist ja, das man auch mit einem guten Gravelbike locker auf 30 km/h kommt.

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maui

10.7.2025

Unverständlich - warum nicht ein Geschwindigkeitslimite mit Blitzer aufstellen zb. 20 km/h ?
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lezurex

10.7.2025

Velos und Motorfahrräder können nicht geblitzt werden. Geschwindigkeitslimite gibts ja bereits, 30 kmh.
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brummbaer

11.7.2025

Lezurex da muss ich dich korrigieren. Seit April 24 gilt eine Tachopflicht für schnelle E-Bikes und sie können auch geblitz werden. Ich wurde auch auf meinem Arbeitsweg geblitzt. Schön im Flow nicht auf den Tacho geschaut und Blitz, dannach war ich hell wach. Ein paar Wochen später hatte ich eine Rechnung von 30 Franken. Der Satz von 30 gilt für schnelle E-Bikes unabhängig von der Geschwindigkeit. Tehoretisch können auch normale Velos die sich nicht an die 20 oder 30 halten gebüsst werden. Besonders dann wenn sie einen 20 oder 30 km/h fahrendes S-Pedelec überholen.

Also wäre es möglich so eine Strasse zu öffnen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.
Bearbeitet: 11.07.2025, 12:18:16
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lezurex

11.7.2025

Ah gut zu wissen. Ob sich hier Kontrollen allerdings lohnen würden, ist mehr als zweifelhaft, wir sind hier nicht in der Stadt, da kommt vielleicht alle viertelstunde mal ein Velo durch, wäre etwas langweilig.
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brummbaer

11.7.2025

Nicht wirklich. Aber wenn man schon Sicherheitsbedenken hat, dann könnte man ja die Strasse Freigeben mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Die die Schneller fahren wollen, meiden dann solche Strecken.
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