Mofaverbote bleiben ohne Ausnahme für schnelle E-Bikes bestehen
Seit dem 1. Juli dürfen schnelle E-Bikes gar nicht mehr durch Mofaverbote fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor. Auf dem Wettswiler Gemeindegebiet ergeben sich dadurch ein paar Weglücken, welche vor allem für den kommunalen Verkehr von Bedeutung sind. Insbesondere die in diesem Spot gezeigte Wannächerstrasse ist eine angenehme Nord-Süd-Verbindung abseits der Hauptverkehrsachsen mit T50.
Ich habe die Gemeinde bereits Ende Mai darauf hingewiesen und gefragt, ob bei entsprechenden Fahrverboten ein «E-Bikes gestattet» ergänzt oder das dreiteilige durch ein zweiteiliges Verbot ersetzt werden könnte.
Bedauerlicherweise hat sich der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung gegen eine Anpassung der Signalisation entschieden. Es bleibt alles so, wie es ist.
Seine Begründung: «Die betroffenen Strecken dienen primär der Fussgängerführung und sind häufig Teil von Naherholungswegen, Schulwegen oder verkehrsberuhigten Zonen, bei denen die Sicherheit für zu Fuss Gehende oberste Priorität geniessen. Schnelle E-Bikes (bis 45 km/h) sind hinsichtlich ihrer Geschwindigkeit mit Mofas mindestens vergleichbar. Aufgrund dieses Umstands und der potenziellen Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende – insbesondere Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität – erachtet es der Gemeinderat als nicht sinnvoll, auf diesen Abschnitten Ausnahmen für schnelle e-Bikes zu gewähren.»
Diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. Viele dieser Strassen (insbesondere die in diesem Spot thematisierte Wannächerstrasse) befinden sich ohnehin schon in Tempo-30-Zonen und der halbstündlich verkehrende Ortsbus nimmt hier nahezu die gesamte Strassenbreite ein. Unmotorisierte Velos und langsame E-Bikes können ohne grossen Aufwand ebenfalls T30 erreichen. Dass ausgerechnet schnelle E-Bikes eine ausserordentlich hohe Gefahr darstellen sollten, ist meiner Meinung nach sehr weit hergeholt.
Die Gemeinde selbst war übrigens sehr angenehm im Austausch und hat mein Anliegen ernst genommen, Daumen hoch dafür.
Daumen runter gibts auch für die Kantonspolizei: Im Rahmen der Abklärungen hat sie infrage gestellt, ob es grundsätzlich wirklich sinnvoll sei, Mofas zu verbieten, gleichzeitig aber schnelle E-Bikes zu erlauben. Die Kapo hinterfragt damit allen Ernstes einen expliziten Lösungsvorschlag des Bundesrats.
Ich habe bei der Gemeinde noch nach dem kommunalen Verkehrsrichtplan gefragt. Sollte die Strasse Teil des kommunalen Velonetzes sein, müsste sie geöffnet werden, schliesslich sieht Art. 2 des Veloweggesetzes Velonetze für ALLE Velofahrende vor.
Erstellt am: 10.7.2025
Kategorien
Kategorien helfen, Ordnung auf der Plattform zu halten (z.B. wann soll etwas archiviert werden) und dass Meldungen schneller und gezielter an die Zuständigen Stellen innerhalb behörden gelangen (z.B. Schnee).
Organisationen
Die hier aufgelisteten Organisationen nutzen bikeable offiziell und erhalten E-Mailmeldungen zu Spots im Gebiet.
lezurex
22.7.2025
Die hier gezeigte Wannächerstrasse, aber auch etwa die Bühlerstrasse oder die Breitenmattstrasse sind alle Teil des kommunalen Velonetzes, gleichzeitig aber auch des Fusswegnetzes. Damit müsste meiner Auffassung von Art. 2 des Veloweggesetzes (Velonetze für ALLE Velofahrenden) nach die Durchfahrt für schnelle E-Bikes ermöglicht werden. Die Gemeinde ist sich da allerdings nicht so ganz sicher. Sie hat die kantonale Velofachstelle befragt, wie mit diesem Interessenskonflikt (Velonetz vs Fusswegnetz) umgegangen werden soll. Ich bin gespannt auf deren Antwort und darauf, wie sie Art. 2 auslegen.
Frage an alle Fahrende schneller E-Bikes: Identifiziert ihr euch als Velofahrende oder als "Fahrende schneller Motorfahrräder mit elektrischer Tretunterstützung"?
brummbaer
22.7.2025
Meiner Meinung nach hätte man das Gesetz Pragmatisch anpassen können.
Mit dem S-Pedelec darfst du die normale Veloinfrastruktur benützen. (Veloweg, Mofaverbot etc.) halt nur noch vmax 25 km/h wie normale E-Bikes. Wenn du schneller willst musst du auf die normale Strasse wechseln. (Was neu dann erlaubt wäre). So wäre allen gedient.
Leider gibt es auch unter den S-Pedelc fahrern Tubelis die glauben sie dürften überall voll durchziehen.
lezurex
22.7.2025
maui
11.7.2025
Und warum wurde nicht das Volk befragt ??
lezurex
22.7.2025
Andererseits ist die Umsetzung schlecht, ich hätte mir eine elegantere Lösung gewünscht. Bspw. dass man schnelle E-Bikes und Benzin-Mofas endlich als zwei separate Dinge ansieht.
Bezüglich Volksbefragung: Das ist halt eine Verordnung. Da gibts eine Vernehmlassung, wo man seinen Senf dazugeben kann, schlussendlich entscheidet aber der Bundesrat. Siehe hier Seite 83: https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/dokumente/abteilung_strassennetzeallgemein/Vernehmlassung-Verkehrsflaechen/ergebnisbericht-vernehmlassung-verkehrsflaechen-lv.pdf.download.pdf/Ergebnisbericht_Vernehmlassung_Verkehrsflaechen_Langsamverkehr.pdf
Die Autolobby hat hier natürlich mit der "Technologieneutralität" gegen eine Unterscheidung nach Antriebsart argumentiert. Die aktuelle Zusammensetzung des Bundesrats und den Vorsteher des ASTRA kennen wir ja alle...
cheesecake
11.7.2025
Ich fahre trotzdem. Versuche, gesunden Menschenverstand anzuwenden. Besonders vorsichtig, gerade bei Begegnungen mit Fussgänger*innen. Ich schalte den Motor aber nicht mehr ab.
Müssen wir warten, bis in 20 Jahren die letzte Gemeinde ihre Schilder nachgerüstet hat? Wie der Spot zeigt, werden einige Gemeinden nicht mal mitziehen. Oder gelingt es uns, "von unten", durch unser Verhalten, eine alltagsfähige Praxis mit Augenmass auf diesen Strassen zu etablieren?
lezurex
11.7.2025
Wenns eine vertretbare alternative Route gibt, fahre ich die, das ist hier aber nicht der Fall.
brummbaer
11.7.2025
Da gibt es Gümmeler die fahren auf solchen Strecken schneller da ja im Training.
Der Witz ist ja, das man auch mit einem guten Gravelbike locker auf 30 km/h kommt.
maui
10.7.2025
lezurex
10.7.2025
brummbaer
11.7.2025
Also wäre es möglich so eine Strasse zu öffnen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.
lezurex
11.7.2025
brummbaer
11.7.2025
Ganz einverstanden bin ich damit nicht, schlussendlich müsste dann aber wohl mal ein Gericht die Bedeutung von "Velofahrer und Velofahrerinnen" in Art. 2 des Veloweggesetzes präzisieren.
Ich hatte nun die Möglichkeit, nochmals konkrete Abschnitte zu benennen. Diese gehen nun beim Gemeinderat mit den neuen Erkenntnissen und dem Input der kantonalen Fachstelle in die zweite Runde, ich bin gespannt.